Künstler, deren Kunsturheberschutzfrist mit dem 01.01.2025 erlischt*
Entdecken Sie beliebte Künstler, die im Jahr 1954 gestorben sind und deren 70-jährige Kunsturheberschutzfrist in Deutschland somit nach dem 31.12. 2024 ausläuft.*
Sehen Sie untenstehend eine Auswahl dieser Künstler. Eine umfangreiche Liste können Sie hier herunterladen.
Claude Cahun (1894-1954), französische Künstlerin
Andre Derain (1880-1954), französischer Künstler
Frida Kahlo (1907-1954), mexikanische Künstlerin
Alberto Martini (1876-1954), italienischer Künstler
Henri Matisse (1869-1954), französischer Künstler
Sophia Rosamond Praeger (1867-1954), irische Künstlerin
Thomas Heath Robinson, (1869-1954), englischer Künstler
Harry George Theaker (1873-1954), englischer Künstler
Ugo Monneret de Villard(1881-1954), italienischer Künstler
Eine umfangreiche Liste können Sie hier herunterladen.
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*Informationen zum Urheberrecht
In Deutschland, Frankreich, Spanien, Österreich, Großbritannien, Belgien, Finnland, Dänemark, Schweden, den Niederlanden, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg und Portugal erlischt das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.
Beachten Sie: die Bilder der oben genannten Künstler sind nur nach Maßstäben des deutschen Urheberrechts frei, in manchen Ländern gelten andere Regeln und Fristen (z.B. USA). Kontaktieren Sie uns bei weiteren Fragen.